Honorar

Viele Privat- und Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten - in unterschiedlicher Höhe - Kosten einer Heilpraktikerbehandlung.

Die Höhe der Vergütung erfolgt in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Eine gewisse Eigenbeteiligung lässt sich jedoch auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nicht vermeiden.

Das gilt besonders für die homöopathische Erstanamnese, für die die GebüH einen Satz vorsieht, der der homöopathischen Arbeitsweise und dem damit verbundenen Aufwand nicht gerecht wird.

Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung, ob  Ihre Kasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

 

Homöopathische Erstanamnese:

  • Erwachsene:    250,- EUR
  • Kinder:            220,- EUR
  • Säuglinge:       200,- EUR

 

Folgekosultation:

  • 25,- bis 75,- EUR, je nach Dauer

 

Beratung am Telefon:

  •   8,- bis 25,- EUR


Andere Therapieformen:

  •  Abrechnung in Anlehnung an die GebüH

Please publish modules in offcanvas position.

Free Joomla! templates by AgeThemes