Viele Privat- und Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten - in unterschiedlicher Höhe - Kosten einer Heilpraktikerbehandlung.
Die Höhe der Vergütung erfolgt in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Eine gewisse Eigenbeteiligung lässt sich jedoch auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nicht vermeiden.
Das gilt besonders für die homöopathische Erstanamnese, für die die GebüH einen Satz vorsieht, der der homöopathischen Arbeitsweise und dem damit verbundenen Aufwand nicht gerecht wird.
Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung, ob Ihre Kasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Homöopathische Erstanamnese:
- Erwachsene: 250,- EUR
- Kinder: 220,- EUR
- Säuglinge: 200,- EUR
Folgekosultation:
- 25,- bis 75,- EUR, je nach Dauer
Beratung am Telefon:
- 8,- bis 25,- EUR
Andere Therapieformen:
- Abrechnung in Anlehnung an die GebüH