"Similia similibus curentur" -
"Ähnliches werde duch Ähnliches geheilt."
Das Ähnlichkeitsgesetz nach dem deutschen Arzt Dr. Samuel Hahnemann, der von 1755 bis 1843 lebte, bildet die Grundlage der homöopathischen Heilkunst.
Das bedeutet:
Eine Arznei kann bei einem Gesunden bestimmte Symptome hervorrufen, wenn sie über einige Zeit eingenommen wird (Arzneimittelprüfung).
Findet man diese Symptome nun bei einem Kranken, werden sie in der Regel durch diese Arznei geheilt werden können.
Homöopathisch behandeln bedeutet also den ganzen Menschen zu behandeln, nicht nur einzelne Symptome des Kranken.
Um das ähnlichste Arzneimittel zu finden, das der Patient gerade benötigt, werden alle Symptome und individuellen Erscheinungen herangezogen, die er gerade zeigt.
Auch frühere, schon vergangene Krankheiten und die Familienanamnese spielen bei der Wahl der Arznei eine wichtige Rolle.
Im Rahmen der Gesamtheit der Symptome werden aber auch der Gemütszustand des Patienten und die Ursache einer Krankheit berücksichtigt.
Für die ausführliche homöopathische Anamnese benötige ich in meiner Praxis etwa 1,5 bis 2 Stunden, bei Säuglingen und Kleinkindern entsprechend weniger.
Anschließend werte ich das Anamnesegespräch mittels einer Repertorisation aus um das richtige Arzneimittel des Patienten zu eruieren.
Dieses nimmt der Patient dann entweder als Einmalgabe oder mehrmals wöchentlich ein.